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AutorenbildLillian Steger

Workation

Workation ist ein neues Phänomen der Arbeitswelt und setzt sich zusammen aus dem Englisch «Work» (Arbeit) und «Vacation» (Urlaub). Es beschreibt die Möglichkeit, dass Mitarbeiter remote an Orten arbeiten können, die sonst ihren Urlaubswünschen entsprechen – einer Art Homeoffice aus dem Ausland. Wer ortsunabhängig arbeiten kann, schätzt den flexiblen Arbeitsort, welcher ein paar Tage, aber auch Wochen oder über einen längeren Zeitraum sein kann. Workation birgt jedoch Risiken, die bisher nur bedingt rechtlich geregelt und insbesondere im Ausland zu beachten sind. Folgende Punkte sind daher bei einem Einsatz von Workation zu prüfen:

  • Sozialversicherungen

  • Steuerrecht

  • Ausländergesetze und Arbeitsgesetz

  • Datensicherheit und Datenschutz

Steuerrecht

Bei längeren ausländischen Arbeiten im Homeoffice kann schnell eine sogenannte Betriebsstätte (feste Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird) begründet werden, wobei dann das Unternehmen im Ausland für Gewinnsteuern pflichtig werden könnte. Um das Betriebsstättenrisiko zu minimieren, gibt es gewisse Aspekte, die gegebenenfalls in die Arbeitsverträge und allfällige Home-Office-Richtlinien integriert werden sollten.


Sozialversicherungen

Gibt es ein Sozialversicherungsabkommen mit dem gewünschten Land? Wenn ja, welches Abkommen ist anwendbar? Genügt der Versicherungsschutz? Auch im Verhältnis zu Staaten ausserhalb der EU/EFTA ist dieser Punkt im Auge zu behalten. Typischerweise sind im Tätigkeitsstaat Sozialversicherungen geschuldet, womit schweizerische Arbeitgebende gegebenenfalls in Staaten abrechnen müssen, in denen ihre Mitarbeitenden im Ferienhaus arbeiten.


Ausländergesetze und Arbeitsgesetz

Arbeitgebende müssen die jeweiligen Ausländergesetze im Griff haben, die nötigen Vorgaben erfüllen und sicherstellen, dass keine Verstösse durch unbewilligtes Arbeiten oder Nichteinhalten von Vorschriften passieren. Je nach Staat bedarf es einer Arbeitserlaubnis und eines entsprechenden Visums.


Betreffend Arbeitsgesetz gilt es abzuklären, welche lokalen Arbeitsschutzregeln und Gesamtarbeitsverträge das Arbeitsverhältnis beeinflussen könnten, wie z.B. die Einhaltung von Mindestlöhnen und die Beachtung der lokalen Ferien- und Feiertage. Andererseits können sich die Arbeitszeit, der Urlaub und gegebenenfalls das Arbeitsentgelt des Mitarbeiters selbst ändern. Aufgrund der Zeitverschiebung kann z.B. plötzlich Nachtarbeit entstehen. Verträge nach Schweizer Recht dürfen nicht grundsätzlich von den arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen des Arbeitslandes abweichen.


Datensicherheit und Datenschutz

Je nach Staat bedarf es der Prüfung, wie Daten durch bestimmte Technologien geschützt werden können und müssen. Relevante Themen können ein nicht verschlüsseltes oder unbekanntes WLAN sein, das Abgreifen von Passwörtern oder Daten bei Eingaben, die Verwendung von fremden USB-Geräten oder der Verlust bzw. die Aufbewahrung fremder Endgeräte.


Fazit

Workation ist für Mitarbeitende besonders attraktiv – die schönen Seiten einer Traumdestination mit der Arbeit zu verbinden und kann ein Benefit im Employer Branding sein. Insbesondere bei der Generation Z und Generation Alpha besteht dieses Bedürfnis nach Abwechslung und sozialem Austausch im Beruf. Die dadurch entstehenden Risiken im Homeoffice aus dem Ausland sind sehr viele, die am Schluss beim Arbeitgebenden hängen bleiben und zu bösen Überraschungen führen können. Hingegen ist das Arbeiten innerhalb der Schweiz mit weniger Aufwand und Risiken verbunden und wäre als Workation eine durchaus gute Alternative.


Bevor Sie etwas riskieren, fragen Sie unsere Experten und erläutern Sie uns die individuelle Konstellation. Wir beraten und unterstützen Sie sehr gerne!


Für Rückfragen steht Ihnen unser Team jederzeit zur Verfügung und gerne unterstützen wir Sie mit unserem Know-How!



Dieser Newsletter wurde verfasst von:

Delia Lagetto








Quellen:

Aktuelles Sozialversicherungen, Beatrix Bock

WEKA, Lohn & Sozialversicherungen, Newsletter 08, September 2022

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